Unsere Fahrerlaubnisklassen



Fahrzeugklasse B

Endlich richtig mobil sein und mit dem Auto Ziele in nah und fern ansteuern.

Definition:  Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 8 Sitzplätze, außer Führersitz.

Fahrzeugklasse B197

Der B197 erlaubt es uns, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetrieben zu kombinieren.



Fahrzeugklasse BE

Endlich richtig mobil sein und mit dem Auto + Anhänger Ziele in nah und fern ansteuern.

 

Definition:  Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht,

aber max. 3500 kg.

Mindestalter: 18 oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren.

Fahrzeugklasse B196

Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse 1 (B 196).

Mindestalter: Mindestalter: 25 Jahre und 5 Jahre im Besitz der Führerscheinklasse B.

Inhaber der Schlüsselzahl B 196 dürfen ihre A1-Fahrzeuge nur innerhalb Deutschlands fahren!



Fahrzeugklasse AM

Endlich 15 und nicht mehr auf Mama und Papa angewiesen zu sein, um von A nach B zu kommen?

 

Definition:  zweirädrige Kleinkrafträder / Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor, max. 45 km/h schnell, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.

Fahrzeugklasse A1

Die Klasse A1 ist auch bekannt unter dem umgangssprachlichen Begriff 125er.

 

Definition: Leichtkrafträder mit bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.



Fahrzeugklasse A2

Definition:  Krafträder mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW/48 PS und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kw/kg.

Fahrzeugklasse A

Sicher und trotzdem mit viel Spaß den Führerschein in der Fahrschule Vogel absolvieren.

 

Definition: Alle Krafträder ohne Leistungs- und Gewichtseinschränkung.


Fahrschule Vogel

Inh. Jan Thoms

Kleine Paaschburg 2

25524 Itzehoe

 

Telefon    04821/5828

Mobil 01520/2552400